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BSG, 06.12.1955 - 9 RV 32/54 |
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- BSG, 14.07.1955 - 8 RV 177/54
Tatsächliches Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels - …
Auszug aus BSG, 06.12.1955 - 9 RV 32/54
nicht ergeben, war die Reyision der Klägerin in Übereinstimmung mit dem Urteil des Bunäessozialgerichts (BSGcr.) vom 14. Juli 1955 '- 8 RV 177/54 - als unzulässig zu verwerfen. - BSG, 20.09.1955 - 9 RV 46/54
Auszug aus BSG, 06.12.1955 - 9 RV 32/54
Vie der Senat in dem oben angeführten Urteil (9 RV 46/54) ausgeführt ' hat, sollten durch die Neuordnung des Veriahrens im Sozialgerichtsgesetz den Prozeßbeteiligten grundsätzlich nicht weitergehende prozessuale Rechte eingeräumt werden, als ihnen zugestanden hätten, die im alten wenn.
- BSG, 29.02.1956 - 10 RV 75/55 (vgl. Urteile vom 20.9.1955 - 9 RV 46/54 - und vom 6.12.1955 - 9 RV 32/54 -) hat der erkennende Senat die Zulässigkeit der Berufung verneint.